• Auf einem Tisch liegt ein Gerichtshammer und steht neben einem Buch eine Waage.

Geldauflagen zugunsten der Stiftung SLW Bayern

Gemeinnützige Einrichtungen wie die Stiftung SLW Bayern können Geldauflagen von Amts-, Land- oder Oberlandesgerichten erhalten.

Mit der Zuweisung von Geldauflagen in Strafverfahren helfen Sie uns als Richter oder Staatsanwalt, unser Engagement in der Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig zu sichern. Als Träger gehören der Stiftung SLW Bayern acht Einrichtungen in ganz Bayern an.

Kinder- und Jugendhilfe nachhaltig sichern

Geldauflagenkonto LIGA-Bank
IBAN 
DE11 7509 0300 0004 3185 60
BIC GENODEF1M05

Stiftung SLW Bayern
Neuöttinger Str. 64
84503 Altötting

Tel.: 08671 88671-0
Fax: 08671 980-189
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Stiftung SLW Bayern
Neuöttinger Straße 64
84503 Altötting
Tel.
08671 88671-0 
Fax 08671 980-189
Mail info@slw.de

Spendenkonto:
Förderverein SLW e.V.

LIGA-Bank München
DE11 7509 0300 0004 3185 60
BIC GENODEF1M05