Arbeiten im SLW
Gemäß ihrem Selbstverständnis als zukunftsorientierte Organisation bringt die Stiftung SLW ihren Mitarbeitern ein hohes Maß an Wertschätzung entgegen. Unsere KollegInnen setzen täglich zukunftsweisende pädagogische Konzepte und einzigartige Projekte im Dienste unserer SchülerInnen und KlientInnen um. Dafür erhalten sie optimale institutionelle Rahmenbedingungen. Menschlich und professionell – das ist unsere Herangehensweise. Dabei ist die Konfession unserer MitarbeiterInnen selbstverständlich kein Kriterium.
Darüber hinaus ist die Stiftung SLW als kooptiertes Mitglied des Deutschen Caritasverbandes auch in punkto Entlohnung und Sozialleistungen einer der attraktivsten Arbeitgeber im sozialen und pädagogischen Bereich im Freistaat Bayern. Die Stiftung wendet das kirchliche Arbeitsrecht gemäß dem Dritten Weg der katholischen Kirche an. Sie erkennt die kirchliche Grundordnung in ihren Statuten an. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) eingruppiert und vergütet.
AVR – Tarifrecht der Caritas
Auf der Basis des kirchlichen Arbeitsrechts hat die Caritas ein eigenes Tarifwerk entwickelt. Die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes - kurz AVR - regeln die Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des Dienstgebers.
Die AVR legen die Arbeitsbedingungen verbindlich fest. Sie enthalten unter anderem Bestimmungen über die Höhe der Vergütung und die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit, über den Umfang des Erholungsurlaubs und über die Absicherung im Krankheitsfall. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen Anspruch auf die darin beschriebenen Leistungen.
Alle Regelungen der AVR werden von der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK) beschlossen. In diesem Gremium sind Mitarbeiter- und Dienstgeberseite mit gleich vielen Vertreterinnen und Vertretern besetzt.
Mitarbeitervertretung (MAV)
In den SLW-Einrichtungen gibt es Mitarbeitervertretungen (MAV). Ihre gewählten Mitglieder vertreten die Interessen der MitarbeiterInnen gegenüber dem Dienstgeber. Sie tragen maßgeblich zur Weiterentwicklung der Dienste und Einrichtungen bei. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen. Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung regelt die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Stiftungsweit vertritt die Gesamt-MAV die Belange der Mitarbeitenden und berät sich regelmäßig mit dem Vorstand der Stiftung SLW Altötting.
Quelle: http://www.caritas.de/glossare
Partizipation in der Führung von Mitarbeitern/innen
Führung ist einer der acht Grundsätze des Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001:2008, wonach die oberste Leitung den einheitlichen Zweck und die Richtung der Arbeit in der Dienststelle vorgibt. Sie schafft und sichert ein internes Umfeld, in dem die Mitarbeiter/innen sich voll für das Erreichen der in Leitbild und Stiftungssatzung formulierten Ziele unter Beachtung gesetzlicher Grundlagen sowie der aktuellen Kundenwünsche einsetzen können.
Führung umfasst die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern/innen, die Gewährung nötiger Hilfen sowie die Förderung der Eigenverantwortlichkeit. Die Mitarbeiter/innen werden durch breite Information in die Lage versetzt, die Ziele der Einrichtung mit zu gestalten, zu akzeptieren und letztendlich in ihre eigene Zielstruktur zu übernehmen. Der partizipative Führungsstil zeichnet sich aus durch eine wertschätzende Grundhaltung gegenüber allen Mitarbeitern/innen, durch transparente Entscheidungswege und ein hohes Maß an innerbetrieblicher Kommunikation. Führung beinhaltet aber auch die Kontrolle der übertragenen Dienste und Aufgaben sowie die Entscheidung über Anträge der Mitarbeiter/innen im Rahmen der gesetzlichen sowie hausinternen Regelungen.
Mitarbeitergespräche, Probezeitgespräche oder Fragebogenaktionen sind im SLW standardisierte QM-Verfahren zur Beteiligung der Mitarbeiter/innen.