Erwachsen werden in Begleitung
In den Einrichtungen der Stiftung SLW werden Kinder und Jugendliche seit vielen Jahren in den stationären und teilstationären Betreuungsangeboten gefördert und besuchen die, zum Teil, einrichtungsinternen Schulen. Erfreulicher Weise können immer noch sehr viele von ihnen nach ihrem Heimaufenthalt in ihr ursprüngliches familiäres Umfeld zurückkehren. Die Zahl der Jugendlichen, die entweder keine Möglichkeit der Unterstützung durch ihre Herkunftsfamilie haben, oder aber in ihrem Verhalten noch zu instabil sind, um ihr Leben weitgehend eigenverantwortlich zu organisieren, nimmt aber kontinuierlich zu und damit auch der Bedarf an der Hilfeform des Betreuten Wohnens für Jugendliche und junge Erwachsene nach § 34 SGB VIII.
Formen des Betreuten Wohnens in den Einrichtungen der Stiftung SLW Altötting
Alleine, zu zweit oder zu viert leben die Jugendlichen zwischen 16 und 21 Jahren in angemieteten Wohnungen oder kleinen einrichtungsinternen Wohngruppen. Pädagogische Fachkräfte sind je nach Bedarf und Konzept zwischen 10 und 60 Stunden pro Woche – in der Regel nachmittags und am Abend - für die Jugendlichen ansprechbar.
Unterstützung in allen Fragen der Alltagsorganisation
Sie unterstützen bei der Einteilung der zur Verfügung stehenden Gelder, im Kontakt mit Ämtern und Behörden, bei ausbildungs- und schulbezogenen Problemen, in allen Fragen der Alltagsorganisation und bei entwicklungstypischen Fragen. Sie kontrollieren aber auch und stellen eigenverantwortliches Handeln sicher – z.B. regelmäßiger Besuch von Schule und Ausbildung, vernünftiger Umgang mit Gesundheit, Hygiene, Schlaf und Medien.
‚Solange die Kinder klein sind gib ihnen Wurzeln, wenn sie älter geworden sind gib ihnen Flügel‘ - diese kleine empfehlende Weisheit aus Indien kennen wir fast alle – aus Ratgebern für Eltern, als Aufschrift von Taufkarten oder aus Pädagogikbüchern.
Zugespitzt könnte man sagen ein Großteil des, aus der Entwicklungspsychologie abzuleitenden, Erziehungsauftrags ist in dieser Aufforderung enthalten.
Kinder, die in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen, die Schulpflicht beenden, eine Ausbildung beginnen oder sich weiterführend schulisch bilden, ziehen deshalb nicht zwingend zu Hause aus, aber in aller Regel werden sie, mit zunehmendem Alter, weniger ‚behütet und versorgt‘.
Jugendliche wollen und müssen sich dem Erwachsenenleben nähern
Sie lernen in Ausbildung und weiterführender Schule oder in einem Praktikum Verantwortung zu übernehmen und für sich und andere Entscheidungen mit einer höheren Relevanz und Unmittelbarkeit zu treffen, als dies im Kindesalter erforderlich ist.
Diesem Auftrag ist auch die institutionalisierte Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet. Eine Möglichkeit für Jugendliche, die aufgrund ihrer individuellen Entwicklung noch auf Unterstützung, Beratung und Hilfe angewiesen sind, nicht oder nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können, sich aber den Herausforderungen des Selbstständig-Werdens stellen wollen, können Formen des Betreuten Wohnens sein.
Aus Sicht des Gesetzgebers kommen für das Betreute Wohnen unterschiedliche Gruppen junger Menschen in Betracht. Jede Gruppe bedarf dabei einer unterschiedlich intensiven Form der Betreuung - junge Menschen nach Vollendung des 16. Lebensjahres, die in Heimen durch Betreutes Wohnen zur Selbständigkeit der Lebensführung befähigt werden sollen, aber auch Jugendliche, die der Betreuung in einem Heim nicht bedürfen, aber auf erzieherische Hilfe angewiesen sind (z. B. bei massiven Ablösungsproblemen vom Elternhaus).
Betreutes Wohnen ist in der Regel die Unterbringung junger Menschen in einer separaten Wohnung, bei gleichzeitiger, erzieherischer Betreuung, Beratung und Sicherung des Lebensunterhalts.
Aufgabe dieser Erziehungshilfeform ist es, "dem jungen Menschen, der eine gewisse Selbständigkeit erreicht hat oder aus unterschiedlichen Gründen in einer Gruppe nicht mehr gefördert werden kann, ein Angebot zur Verselbständigung machen zu können" (Empfehlungen der BAGLJÄ, in: Mitteilungsblatt des Bayer. Landesjugendamtes 1986, S.20).
Seit vielen Jahren fester Bestandteil des pädagogischen Angebotes
An einigen Einrichtungsstandorten der Stiftung SLW – z.B. in St. Josef Traunstein und im Pädagogisches Zentrum Parsberg – sind Formen des Betreuten Wohnens bereits seit vielen Jahren fester Bestandteil des pädagogischen Angebotes. Seit dem vergangenen Jahr sind an allen Einrichtungsstandorten Betreute Wohnformen etabliert. Die Stiftung SLW trägt damit einer Entwicklung Rechnung – dem zunehmenden Bedarf junger Menschen auf etwas verlängerte Leitplanken auf dem Weg in die Eigenständigkeit.
Betreutes Wohnen hilft zu vermeiden, dass Jugendliche zu früh ganz auf sich alleine gestellt sind und somit Gefahr laufen, Erlerntes wieder zu vergessen. Betreutes Wohnen ist in seiner Grundidee mit ‚begleitetem Fahren‘ für Führerscheinneulinge zu vergleichen. Erfahrungen muss und soll man selbst machen dürfen; aber es gibt noch jemanden, der hilft Unfälle möglichst zu vermeiden.
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Pädagogische Leitung |