Tagung des SLW-Kinder- und Jugendrates

Kinderrechte

Beteiligung und Mitbestimmung der Kinder und Jugendlichen, kurz Partizipation, sind in den SLW-Einrichtungen ein wesentlicher Bestandteil der pädagogischen Arbeit.

Die Wahl von Gruppensprechern, regelmäßige Kinderkonferenzen, SLW-weite Beschwerdemöglichkeiten oder auch gruppenübergreifende Tagungen der Kinder- und Jugendräte bilden verlässliche Strukturen für Kinder und Jugendliche, die sich so in die sozialpädagogischen Abläufe einbringen und den Alltag in den SLW-Einrichtungen mitgestalten können.

Diese Beteiligungsmöglichkeiten gründen sich auf die UN-Kinderrechtskonvention, die 1989 von Deutschland unterschrieben worden ist.

 

Wissenswertes über Kinderrechte - Der kleine Erklärfilm des deutschen Kinderhilfswerks beantwortet Fragen rund um die Rechte der Kinder und Jugendlichen.


 

Im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII), das die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland regelt, sind die Beteiligungsmöglichkeiten in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen festgeschrieben. Diese sind fest verankert in den sozialpädagogischen Konzepten der SLW-Einrichtungen und bilden den Rahmen für Aktionen der SLW-Häuser rund um die Kinderrechte:

  • Nach den Maßgaben der §8 SGB VIII und §9 SGB VIII sind „Kinder und Jugendliche, entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe“ zu beteiligen.

  • 45 Abs. 2 Satz 3 SGB VIII verpflichtet Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe dazu, dass „ zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden“.