Wie finanziert sich die Stiftung SLW! Zahlen und Fakten der Stiftung SLW

Zahlen und Fakten

Wie finanziert sich die Stiftung SLW Altötting?

Transparente Offenlegung der Finanzen ist für die Stiftung SLW Altötting selbstverständlich. Die jährlichen Ausgaben der Stiftung liegen bei rund 28 Millionen Euro. Für ihre sozialen Dienstleistungen im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit erhält die Stiftung Förderungen aus öffentlicher Hand:

  • Staat
  • Landkreise
  • Kommunen

Damit bestreitet die Stiftung zum größten Teil ihren Haushalt. Der Stiftung SLW Altötting ist es ein Anliegen zu transportieren, dass wir keine Stiftung im Sinne eines „Steuerspar-Modells“ sind, sondern eine öffentlich-rechtliche Stiftung mit langer Tradition, deren einziger Zweck der Dienst an den Kindern und Jugendlichen im Freistaat Bayern ist.

 

Verteilungsschlüssel: Einnahmen & Ausgaben der Stiftung SLW Altötting“Verteillung

Werden alle Einnahmen der Stiftung SLW addiert, sind rund 92 Prozent der Ausgaben durch staatliche Förderungen abgedeckt. Die verbleibenden acht Prozent des Gesamtaufwands der Kinder- und Jugendeinrichtungen decken die SLW Einrichtungen aus zusätzlich erwirtschafteten Erträgen.


Abläufe & Aufwendungen für Schulen & Kindertagesstätten & Sozialpädagogik


  • Die Stiftung SLW erhält rund 13 Prozent ihres Gesamtaufwands vom Freistaat Bayern für den Unterhalt der fünf privaten, staatlich anerkannten SLW-Schulen sowie für die Angebote der Ganztagesschule.

  • Das bayerische Kultusministerium lässt über seine nachfolgende Behörde, die Regierung von Oberbayern/Abteilung Schule prüfen, ob alle getätigten Ausgaben die Genehmigungsvorgaben für eine staatliche Förderung erfüllen. Ist dies der Fall, werden der Stiftung die Kosten erstattet.

  • Rund 5000 Euro an Aufwand enstehen jährlich pro Schüler / Schülerin. Derzeit besuchen rund 800 Mädchen und Jungen die SLW-Schulen.



  • Personal- und Schulaufwand - Die Stiftung bezahlt die Löhne der angestellten LehrerInnen sowie die Sachkosten. Die Ausgaben werden der Stiftung zeitlich versetzt rückerstattet.


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  • Rund 36 Prozent an Zuwendungen erhält die Stiftung für ihre Kindertagesstätten: Krippen, Kindergärten und Hortgruppen für Schulkinder.



  • Laut dem Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) fördern der Freistaat Bayern sowie die jeweilige Kommune jeden gebuchten Platz.


  • Erhöhter Förderbedarf, z.B. Sprachförderung bei Migrationshintergrund, intensivere Betreuung aufgrund einer Behinderung oder eine längere Buchungszeit pro Tag bedeuten eine höhere Förderung. Die SLW-KITAS besuchen derzeit rund 850 Krippen-, Kindergarten- bzw. Hortkinder.

  • Das pädagogische Personal wird nach dem Anstellungsschlüssel 1:11 durch die staatliche Förderung größtenteils refinanziert. Im Idealfall erreicht eine KiTa eine schwarze Null. In der Praxis verbleibt jedoch oft ein Defizit. Elternbeiträge und Defizitvereinbarungen gleichen das Minus aus.

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  • 43 Prozent der Einnahmen erwirtschaftet die Stiftung aus ihrem teil- und vollstationärem Kinder- und Jugendhilfeangebot.



  • In Verhandlungen mit den Entgeltkommissionen wird die Höhe des Pflegesatzes für Betreuung und Förderung eines Kindes/Jugendlichen vereinbart.



  • Die Stiftung erhält rund 50.000 Euro pro Jahr (Rechenbeispiel) vom Jugendamt für einen belegten Platz. Das SLW unterhält 36 Wohngruppen mit Sozial-/ Heil-/ und Intensivpädagogischer Betreuung.


  • Im Pflegesatz miteinkalkuliert sind: Sachkosten und Auslagen für den Unterhalt der Gruppe (z.B. Heizung, Wasser, neue Möbel, Reparaturen), Löhne für das pädagogische Personal und den Fachdienst sowie anteilig Löhne für das Personal in den Stützprozessen (z.B. Verwaltung, Haustechnik, Hauswirtschaft, Küche)

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