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Das Seraphische Liebeswerk Altötting (SLW) ist ein karitatives Werk mit den Schwerpunkten Erziehung, Bildung und Pflege. Gegründet wurde es im Jahr 1889 durch den bayerischen Kapuziner Pater Cyprian Fröhlich (1853-1931) zur Unterstützung hilfsbedürftiger und verwaister Kinder. [mehr…]
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1976 wurde durch den Verein die Stiftung Seraphisches Liebeswerk – Stiftung des öffentlichen Rechts – gegründet und auf diese Stiftung der Betriebe der Heime etc. und das dazu gewidmete Vermögen übertragen. Seither nimmt der Verein die Aufgabe eines Fördervereins wahr. Name, Sitz, Geschäftsjahr Vereinszweck und Aufgabenerfüllung Zweck des Vereins ist in erster Linie die Förderung der Stiftung Seraphisches Liebeswerk, Altötting, Stiftung des öffentlichen Rechts, damit diese die Sorge für gefährdete Kinder und ihre anderen Aufgaben durchführen kann, sowie die Werbung von Mitgliedern für die Idee des „Seraphischen Liebeswerkes“ und deren Betreuung. Der Verein kann jedoch auch andere gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen mit ähnlicher Zweckbestimmung unterstützen. Außerdem kann der Verein in Ausnahmefällen selbst unmittelbar Zwecke erfüllen, durch die gefährdete oder behinderte Kinder und Jugendliche gefördert werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mitgliederversammlungen Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich von der Vorstandschaft verlangt wird; dabei sollen die Gründe angegeben werden. Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied der Vorstandschaft durch einfachen Brief einberufen. Dabei ist die von der Vorstandschaft festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden der Vorstandschaft, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied der Vorstandschaft oder einem von der Mitgliederversammlung gewählten Versammlungsleiter geleitet. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die von der Vorstandschaft festgelegte Tagesordnung geändert und ergänzt werden. Regelmäßige Tagesordnungspunkte für die Mitgliederversammlung sind der Jahresbericht des Vorsitzenden der Vorstandschaft, ein Bericht über die Rechnungslegung des Vereins sowie die Entlastung der Vorstandschaft. Über die Annahme von Beschlussanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder erforderlich. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handaufheben; wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies verlangt, muss schriftlich abgestimmt werden. |
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